سندیکاهای آلمان با فشار مالی پلیس و دولت آلمان چگونه می رزمند: پشتیبانی مالی از کنشگران کارگری / برای خوانندگانی که آلمانی می دانند
Ueـbernimmt der DGB gegen Demonstranten verhنngte Ordnungsgelder
Es ist lنngst kein Geheimnis mehr, dass Mitglieder der im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Einzelgewerkschaften zusammen mit linksradikalen Gruppierungen an Demonstrationen teilnehmen. Dabei kommt es immer wieder auch zu Aktionen des »zivilen Ungehorsams«, die behِrdliche Ordnungsgelder für die betroffenen Aktivisten nach sich ziehen. Ein Beschluss des gerade zu Ende gegangenen DGB-Gewerkschaftstages legt nahe, dass die Kosten für solche Ordnungsgelder zukünftig »solidarisch« aus der Gewerkschaftskasse beglichen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der grِكte Dachverband von Einzelgewerkschaften in Deutschland. Ihm gehِren acht Gewerkschaften an, in denen rund sechs Millionen Mitglieder organisiert sind. Die meisten davon – wie z.B. die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – stehen politisch mehr oder minder weit links.
Ihre Aktivisten haben deshalb auch keine Scheu davor, Seite an Seite mit zum Teil linksradikalen »antifaschistischen« Gruppen gegen tatsنchliche oder vermeintliche »Nazis« bzw. »Rassisten« auf die Straكe zu gehen. Dass es dabei auch zu Gesetzesverstِكen kommt, wird von den Verantwortlichen oftmals billigend in Kauf genommen.
»Zivilen Ungehorsam« nennen das die Akteure schِnfنrberisch, eine Formulierung, die auch von den »Mainstream-Medien« gerne übernommen wird. Dumm nur, dass die Teilnehmer an solchen Aktionen Kosten in Form von Ordnungsgeldern aufgebrummt bekommen kِnnen, wenn man sie beispielsweise bei der Auflِsung von Sitzblockaden in polizeilichen Gewahrsam nimmt. Doch in Zukunft kِnnten solche Kosten »solidarisch« von der Gewerkschaftskasse übernommen werden.
Dafür sorgt die Annahme zweier Antrنge auf dem diesjنhrigen Bundeskongress des DGB, der Mitte Mai in Berlin stattfand. Die Antrنge B 002 und B 004 dürften über die Gewerkschafsreihen hinaus für politischen Sprengstoff sorgen. Die vom DGB-Jugendausschuss initiierten Papiere befürworten ein »umfassendes Streikrecht unter Einschluss des politischen Streikrechts« sowie weitere Aktionsformen des politischen Kampfes auf der Straكe.Wِrtlich heiكt es in Antrag B 002 unter dem Titel »Aktionen des Zivilen Ungehorsams«:
»Der DGB sieht Aktionen des Zivilen Ungehorsams als legitime Aktionen in gesellschaftlichen und betrieblichen Auseinandersetzungen an. Der DGB sieht die aktuellen Blockadeaktionen gegen Naziaufmنrsche als eine Form des Zivilen Ungehorsams und als Auftakt einer theoretischen Debatte und praktischen Auseinandersetzung rund um das Potenzial von Aktionen des Zivilen Ungehorsams für die Entwicklung neuer Arbeitskampfformen und Aktionen in weiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen bis hin zum politischen Streik an. Menschen, die in Folge der Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen Zivilen Ungehorsams mit der Polizei in Kontakt geraten sind, müssen mindestens bis zur endgültigen Aufklنrung solidarisch unterstützt werden. (…)
Der DGB beteiligt sich aktiv an Gegenprotesten zu RassistInnen- bzw. Neonaziaufmنrschen, Kundgebungen und ؤhnlichem. Das Mittel der Blockade als Form des zivilen Ungehorsams ist dabei eine mِgliche Form des Widerstandes.«
In einem Interview mit dem früheren SED-Zentralorgan Neues Deutschland erlنutert der DGB-Bundesjugendsekretنr Florian Haggenmiller, was er und seine Mitstreiter mit diesem Antrag bezwecken:
»Wir haben sehr lange diskutiert – natürlich auch mit Beteiligung der Jungen Gruppe, der Jugendorganisation der GdP, die auch gegen Widerstنnde in ihrer eigenen Gewerkschaft ankommen musste. Die ver.di-Jugend hat die Debatte initiiert, ›Dresden nazifrei!‹, da kommt das her.
Wir hatten auch in Dresden Probleme, weil die Gewerkschaften vor Ort sich nicht an den Massenblockaden gegen den Naziaufmarsch beteiligt hatten. (…) Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die in Dresden bei den Protesten in Gewahrsam kamen, Ordnungsgelder bezahlen mussten.
Wir wollten, dass diese auch von der Gesamtorganisation solidarisch unterstützt werden. Das war bislang noch nicht da. Darum freuen wir uns sehr.«
Die »Junge Gruppe« ist die Jugendorganisation der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die ebenfalls dem DGB angehِrt.
Antrag B 002 wurde vom Bundeskongress – dem obersten Beschlussorgan des DGB – in modifizierter Fassung angenommen. Damit gehِrt der »Zivile Ungehorsam« jetzt zu den offiziellen Aktionsformen des DGB und wird damit als ein legitimes Mittel anerkannt. Und wenn die Polizei DGB-Mitglieder bei Demonstrationen von der Straكe trنgt und Ordnungsgelder wegen Nِtigung oder anderer Straftaten verhنngt, kِnnten die zukünftig »solidarisch« von der Dachgewerkschaft übernommen werden, bezahlt aus den Mitgliedsbeitrنgen der Arbeitnehmervertretung. Dass diese neue Linie tatsنchlich von allen DGB-Mitgliedern mitgetragen wird, bleibt stark zu bezweifeln!
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